Kostenübernahme in der Psychotherapie

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können je nach Versicherungsstatus auf unterschiedlichen Wegen übernommen oder abgerechnet werden. In unserer Praxis behandeln wir gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Beihilfeempfängerinnen sowie Selbstzahlerinnen.

Auf den folgenden Abschnitten finden Sie wichtige Informationen dazu, wer die Kosten in Ihrem Fall trägt und was Sie ggf. bei Ihrer Krankenversicherung beachten sollten.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie die Therapie finanzieren können oder welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung.

Gesetzlich Krankenversicherte

Psychologische Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern eine behandlungsbedürftige psychische oder psychosomatische Erkrankung vorliegt. Dazu zählen zum Beispiel Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen oder psychosomatische Beschwerden.

Ob bei Ihnen eine sogenannte „krankheitswertige Störung“ vorliegt und ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und indiziert ist, klären wir gemeinsam im Rahmen der ersten psychotherapeutischen Sprechstunden. Diese dienen der diagnostischen Einschätzung, Beratung und ggf. der weiteren Behandlungsplanung.

Beihilfe & Privat Krankenversicherte

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Privatversicherten und Beihilfeempfängern werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfestelle übernommen, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt.

Da die Bedingungen je nach Versicherungstarif unterschiedlich sein können, empfehlen wir Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfe über die individuellen Leistungen und notwendigen Antragsunterlagen zu informieren. In der Regel benötigen Sie:

eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein ausführlicherer Bericht nach den ersten Sitzungen (je nach Tarif),

ggf. ein Antragsformular Ihrer Versicherung.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In den ersten Sitzungen (probatorische Sitzungen) klären wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie erforderlich und sinnvoll ist. Diese Stunden werden in der Regel ebenfalls erstattet.

Bitte sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst tragen möchten oder keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahler*in in Anspruch zu nehmen.

In diesem Fall schließen wir gemeinsam einen Behandlungsvertrag ab, und die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten richten sich nach dem Zeitumfang und der Art der Sitzung. 

Bitte beachten Sie: Als Selbstzahler*in tragen Sie die Therapiekosten eigenständig. Eine nachträgliche Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich.

Wenn Sie Fragen zum Ablauf oder zu den Kosten haben, sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie vertraulich und unverbindlich.

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